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AGB - TAUCHAUSBILDUNG

AGB Tauchausbildung

Jede Ausbildung und Weiterbildung wird nach den Standards der Scuba Schools International (SSI) durchgeführt. Die Tauchschule verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, dass es den von SSI genannten Standards entspricht.

Sollte ein vereinbarter Kurstermin von uns nicht eingehalten werden können, so wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert ( außer im Krankheitsfalle ). Nicht angetretene Kurse verfallen nach 12 Monaten.
Der Tauchschüler verpflichtet sich:
- Bei Beginn der Freiwassertauchgänge ein ärztliches Attest vorzulegen, dass die Tauchtauglichkeit bestätigt.
- Die Theorie nach den Vorgaben des Tauchlehrers zu lernen.
- Auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen.
- Der Einfluss von Alkohol führt auf Kosten des Tauchschülers zum Ausschluss.
- Die vereinbarte Kursgebühr bis spätestens zum Kursbeginn zu entrichten.
- Ausbildungsmaterial , das eigens für den Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu entrichten.
- Tauchanzüge stehen in den Größen 36-58 zur Verfügung (begrenzt).
- Vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet. Theorieeinheit 25,00€, Schwimmbadeinheit 30,00€, Freiwassereinheit pro Tag 50,00€.
- Tauchausrüstungen die von uns fürs Schwimmbad bzw. Freiwasser ausgegeben wurde, sind dort nach Ausbildungsende wieder abzugeben, gespült. Achtung: Nasse Sachen verstocken bei Lagerung in geschlossenen Räumen. (Zusatzkosten durch Reinigung entstehen ) Später abgelieferte Ausrüstung wird extra berechnet. Siehe Leihpreise.
- Beim Ein- und Ausladen der Ausrüstung zu helfen.
- Ausrüstung nicht ohne Aufforderung aus den Behältern zu entfernen.
- Ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert, persönlich abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht, da sonst der Tauchschüler persönlich für den Schaden haftet.
- Den Tauchlehrer oder seine Assistenten zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt werden sollte.
- Verlorene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung zu ersetzen.
- Den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen.

Die Tauchschule bzw. der Tauchlehrer behält sich vor, bei Missachtung der o.a. Punkte, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
Die Tauchschule behält sich weiterhin, bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer, die Erstattung der Kursgebühr vor. Die von der Tauchschule oder dem Tauchlehrer organisierten Tauchgänge sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 30 m. Eigenmächtig initiierte tiefere Tauchgänge innerhalb der Ausbildung beinhalten ein erhöhtes Risiko gesundheitlicher Schäden. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Tauchschüler von jeglicher Ausbildung auszuschließen. Den Vorgaben des Tauchlehrers oder seines Assistenten über Tauchtiefen und Tauchzeiten ist unbedingt Folge zu leisten. Entstehende Tauchgebühren bzw. Parkgebühren, sonstige andere Kosten (z.B. Eintritt Schwimmbad) werden vom Teilnehmer selbst getragen. Mängel an den Tauchbasen, wo die Freiwasserausbildung stattfindet sind dort direkt vor zutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule noch wird dafür eine Haftung übernommen. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Tauchschule als vereinbart.




AGB - Warenverkauf | Mietbedingungen

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